Jan 19 2010
Das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) der GEZ – neuartige Rundfunkgeräte
Computer seien neuartige Rundfunkgeräte und könnten zum Rundfunkempfang (Radio und Fernsehen) genutzt werden. Daher seien Gebühren dafür zu entrichten.
Nur – wieso denn Radio und Fernsehen via Computer zu empfangen ist, das hinterfragt wohl niemand?
Die Sender stellen Ihre Sendungen ohne Zwang, freiwillig im Internet zur Verfügung und daraus resultiert dann ein möglicher Empfang und eine Kostenpflicht.. ?!
Eine interessante Vorgehensweise mit der die öffentlich Rechtlichen und ihr verlängerter Arm – die GEZ hier auf Kundenfang gehen. Erlaubt sich hier der Staat oder eines seiner Organe eine Selbstbedienungsmentalität, die jedem anderen Teilnehmer der Wirtschaft untersagt ist?
Da heulen die Verlage und bezichtigen Google der Ausnutzung ihrer Dienste und könnten bei gleicher Vorgehensweise doch einfach jedem Leser (ersichtlich aus der IP Adresse) eine Rechnung schicken… oder noch besser gleich mal pauschal… denn, es kann ja immerhin jeder z.B. die Bild Zeitung im Web lesen…
Zumindest ist auch die Vorgehensweise der GEZ nicht für alle Gerichte nachvollziehbar. Das Verwaltungsgericht in Gießen hat gerade in 2 Fällen entschieden, dass die primäre Funktionen eines Computers eben nicht die eines neuartigen Rundfunkempfängers sei und somit die GEZ den Nachweis zu erbringen habe, dass das Gerät in dieser Weise genutzt wird.
Bevor es hier zu einer Rechtssicherheit kommt wird sich wohl noch dieses Jahr das Bundesverwaltungsgericht dieser CRM Maßnahmen annehmen müssen.
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